Energieaudit
Unternehmen, die nicht als kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten, müssen gemäß der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU und dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Dies gilt für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 500.000 kWh. Unternehmen mit geringerem Verbrauch müssen ihre Daten lediglich an das BAFA | melden. Das Audit muss durch qualifizierte Experten erfolgen, und bei Nichteinhaltung können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS sind von der Pflicht befreit.
Unsere Leistungen für Unternehmen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Energieaudits, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig praktische Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz beinhalten. Unsere qualifizierten Experten erstellen rechtssichere Auditberichte, die Ihnen helfen, Ihre Energieverbrauchsdaten zu analysieren und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Meldung an das BAFA, wenn Ihr Energieverbrauch unter der Schwelle von 500.000 kWh liegt. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere maßgeschneiderte Unterstützung für Ihr Unternehmen zu erfahren.