Energieausweis
Ein Energieausweis ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, muss diesen Ausweis unaufgefordert vorlegen. Auch bei umfassenden Sanierungen kann er erforderlich sein. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht drohen Bußgelder – es lohnt sich also, frühzeitig aktiv zu werden.
Unsere Leistungen - für Wohngebäude, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen
Wir erstellen rechtssichere Energieausweise für Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien sowie für kommunale Gebäude und Einrichtungen von Vereinen. Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungswirtschaft und öffentliche Träger. Dabei übernehmen wir sämtliche Schritte: von der Vor-Ort-Erhebung über die energetische Analyse bis zur fertigen Ausstellung des Energieausweises. Wir beraten Sie zudem zu Fördermöglichkeiten und weiterführenden Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Der Verbrauchsausweis hingegen verwendet die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, bietet jedoch weniger objektive Aussagekraft.
Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig oder sinnvoll ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wohngebäude
Übersicht
Empfohlen bei...
Anforderungen
Grundlage der Berechnung
Abhängig von Bewohnerverhalten
Unabhängig von Bewohnerverhalten
Nachrechnung der Heizkörper
Detaillierte Ermittlung des Energiebedarfs
Datenerhebung vor Ort notwendig
Fördermittelberatung ist möglich
Nichtwohngebäude
Übersicht
Empfohlen bei…
Anforderung
Grundlage der Berechnung
Abhängig von Bewohnerverhalten
Unabhängig von Bewohnerverhalten
Detaillierte Ermittlung des Energiebedarfs
Datenerhebung vor Ort notwendig
Fördermittelberatung ist möglich
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist Pflicht bei Neubauten, unsanierten Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen oder wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen. Aussagekräftiger bei energetischer Bewertung und Sanierungsplanung.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist oft günstiger und reicht bei Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohnungen oder bei neueren Gebäuden mit gültiger EnEV aus. Ideal, wenn Verbrauchsdaten vorliegen und das Gebäude keine umfassenden Sanierungen benötigt.