Häufig gestellte Fragen
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Alles rund um die Veränderungen von GEG auf GMG!
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterentwickelt werden. Anlass ist die EU-Richtlinie 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Ziel ist eine Anpassung der gesetzlichen Struktur und eine stärkere Technologieoffenheit.
Während das GEG bislang zahlreiche technische Vorgaben enthält, könnten im GMG künftig Zielwerte und Ergebnisanforderungen im Vordergrund stehen. Eigentümerinnen und Eigentümer hätten damit mehr Spielraum bei der Wahl der Maßnahmen, sofern die energetischen Anforderungen erfüllt werden. Auch europäische Vorgaben wie die Einführung einer Ökobilanzierung, neue Effizienzklassen, Nullemissionsgebäude und der Renovierungspass für Bestandsgebäude sollen integriert werden. Zusätzlich sind Nachrüstpflichten und Anforderungen an die Installation von Solaranlagen vorgesehen.
Eine zentrale Änderung betrifft den Heizungseinbau. Nach § 71 GEG müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wobei reine Gasheizungen nur eingeschränkt zulässig sind. Der regulatorische Mechanismus liegt direkt auf Gebäudeebene, wodurch die Steuerung klar definiert ist und direkte Emissionsminderungen im Gebäude erzielt werden können. Mit dem GMG soll diese Vorgabe durch eine Grüngasquote ersetzt werden, bei der Gasversorger steigende Anteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff bereitstellen. Neue Gasheizungen wären damit grundsätzlich wieder möglich, während die Steuerung teilweise vom Gebäude auf den Energiemarkt verlagert würde.
Diese Veränderung hat mehrere Implikationen: Die Klimawirkung hängt künftig von der tatsächlichen Verfügbarkeit grüner Gase ab, und die Transformation des Heizungsbestands hin zu elektrischen Lösungen oder Wärmenetzen könnte langsamer erfolgen. Gleichzeitig entstehen potenzielle strukturelle Widersprüche, da neue Gasheizungen trotz eines geplanten Rückbaus der Gasnetze möglich wären. Für Haushalte könnten die Einstiegskosten für Gasheizungen geringer ausfallen, langfristig könnten jedoch steigende Netzentgelte und Investitionsrisiken auftreten. Besonders Mieterinnen und Mieter könnten von diesen Kostenverschiebungen betroffen sein, während die direkte Förderung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands im Vergleich zum GEG zurücktritt.
Das GMG setzt anders als das GEG stärker auf Zielvorgaben, ohne den konkreten Weg genau vorzuschreiben. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dadurch mehr Freiraum bei der Auswahl der Maßnahmen, während die neuen Regelungen für Gasheizungen langfristig mit Kosten für Betreiber verbunden sein können.
Was verändert sich bezüglich des Energieausweises?
Ab Mai 2026 wird die Effizienzskala des Energieausweises angepasst. Statt der bisherigen Einteilung von A+ bis H gilt künftig eine Skala von A bis G.
Zudem wird die Ausweispflicht ausgeweitet: Künftig ist ein Energieausweis auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen verpflichtend.
Was ist das GMG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das bisherige GEG und setzt stärker auf Zielvorgaben statt auf detaillierte technische Vorschriften.
Ab wann gilt das GMG?
Das Gesetz orientiert sich an der EU-Richtlinie 2024/1275 und muss bis spätestens 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Bedeutet das GMG das Ende der Wärmepumpe?
Nein. Im Gegenteil: Mehrere Fachstimmen betonen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor ohne starken Wärmepumpen-Ausbau schwer erreichbar sind. Das Portal TGA Fachplaner schreibt sogar, dass es „jetzt auf Wärmepumpen ankommt“, weil Lockerungen bei fossilen Heizungen an anderer Stelle kompensiert werden müssten.
Gibt es im GMG Schutz vor hohen Heizkosten?
Die Eckpunkte zum GMG enthalten laut dem Deutschlandfunk und dem Portal TGA-Fachplaner den Hinweis auf einen Mieter:innenschutz gegen überhöhte Nebenkosten infolge unwirtschaftlicher neuer Heizungen. Das Problem: Die Details fehlen bisher.
Ist das GMG schon beschlossen?
Aktuell handelt es sich um Eckpunkte, also eine politische Vorfestlegung – noch nicht um das endgültig beschlossene Gesetz.
Für Verbraucher:innen wichtig: Bis das Gesetz final beschlossen ist, können sich noch Details ändern.
Sanierungsfahrplan
Was ist der Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan ist eine detaillierte Anleitung für Hausbesitzer, die ihre Immobilie schrittweise energetisch sanieren möchten. Er bewertet den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes, empfiehlt Verbesserungsmaßnahmen und unterstützt bei der zeitlichen und finanziellen Planung. Zudem hilft er, gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen.
Welche Vorteile hat ein Sanierungsfahrplan?
- Strukturierte Planung: Er bietet einen klaren Überblick über notwendige Sanierungsmaßnahmen.
- Energie- und Kosteneinsparung: Durch erhöhte Energieeffizienz sinken langfristig die Betriebskosten.
- Fördermöglichkeiten: Er erleichtert den Zugang zu staatlichen Förderungen.
- Wertsteigerung: Eine energetisch sanierte Immobilie gewinnt an Marktwert.
Kann man den Sanierungsfahrplan bei einem Verkauf des Gebäudes weitergeben?
Ja, der Sanierungsfahrplan ist Gebäude zugehörig und kann somit von einem neuen Besitzer benutzt werden.
Muss jede Maßnahme, die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagen ist, umgesetzt werden?
Nein, die Maßnahmen sind nur Richtlinien, die für eine energetische Sanierung sinnvoll sind und keine Verpflichtung.
Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaupt? Was sind die Vorteile?
Langfristige Kostenersparnisse, Wertsteigerung der Immobilie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Komfort und Lebensqualität, Fördermittel und steuerliche Vorteile, Vermeidung zukünftiger Kosten!
Wer erstellt den Sanierungsfahrplan?
Qualifizierte Fachleute wie Energieberater, Schornsteinfeger oder Handwerker mit entsprechender Weiterbildung sind berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Für Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Anforderungen gemäß der Sanierungsfahrplan-Verordnung (§6 SFP-VO).
Wo finde ich weitere Informationen zum Sanierungsfahrplan?
Auf unserer Website bieten wir detaillierte Informationen und die Möglichkeit, Beratungstermine zu vereinbaren. Dort erfahren Sie auch, wie Maßnahmen wie Fenstererneuerung, Dämmung oder Heizungsmodernisierung zur Energieeinsparung beitragen können.
Heizungstausch
Warum ist eine Heizlastberechnung wichtig?
Die Heizlastberechnung stellt sicher, dass die Heizung weder über- noch unterdimensioniert ist. Sie bildet die Basis für die Auslegung von Heizflächen und Wärmeerzeuger. Sie zeigt auf, wie viel Heizenergie in jedem individuellen Raum benötigt wird. Mit unserer Heizlastberechnung erhalten Sie einen Bericht, der Ihnen die Kernaussage der Berechnung erklärt. Der Heizungsbauer kann Ihnen mit Grundlage der Heizlastberechnung ein geeignetes Angebot für das neue Heizsystem erstellen.
Was genau macht der hydraulische Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich wird die richtige Wassermenge für jeden Heizkörper eingestellt. So werden alle Räume gleichmäßig warm, der Energieverbrauch sinkt und die Effizienz der Heizung steigt.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Ja – im Neubau ist er vorgeschrieben und im Bestand oft Voraussetzung für staatliche Förderungen (BAFA/KfW). Für viele Programme ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B inklusive Heizlastberechnung erforderlich.
Kann man Wärmepumpen auch in Altbauten einsetzen?
Ja, oft ist das möglich – entscheidend sind gute Dämmung, ausreichend große Heizflächen (z. B. Fußbodenheizung oder große Heizkörper) und eine niedrige Vorlauftemperatur. Vor dem Einbau sollte geprüft werden, ob die baulichen Voraussetzungen passen.
Kann man Wärmepumpen auch in Mehrfamilienhäusern nutzen?
Ja, auch Mehrfamilienhäuser lassen sich mit Wärmepumpen versorgen. Je nach Gebäude können zentrale Anlagen oder mehrere kleinere Wärmepumpen sinnvoll sein. Besonders wichtig sind dabei die Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich und eine durchdachte Regelungstechnik.
Macht es heute noch Sinn, eine neue Gasheizung einzubauen?
Gasheizungen dürfen zwar noch eingebaut werden, sind aber aufgrund steigender CO₂-Kosten und regulatorischer Vorgaben nur eingeschränkt zukunftssicher. Meist lohnt sich eine Kombination mit erneuerbaren Energien (Hybridlösungen) oder direkt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Was muss ich bei der Auswahl einer Wärmepumpe beachten?
Entscheidend ist, dass die Wärmepumpe optimal auf die Heizlast des Gebäudes ausgelegt wird. Eine genaue Heizlastberechnung verhindert, dass die Anlage zu groß dimensioniert wird und dadurch ständig taktet, was Effizienz und Lebensdauer reduziert. Achten Sie außerdem auf den Einsatz eines natürlichen Kältemittels wie R290 (Propan), da dies als besonders zukunftssicher gilt. Wichtig ist auch, dass die Wärmepumpe in den offiziellen Förderlisten geführt ist. Ob das bei einem Modell der Fall ist, kann Ihnen Ihr Heizungsbauer oder Energieberater zuverlässig mitteilen.
Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch?
Ja, sowohl der Heizungstausch als auch die Heizungsoptimierung und die dazugehörige Fachplanung werden gefördert. Unterstützt werden beispielsweise der Austausch alter Heizungen durch effiziente Systeme wie Wärmepumpen, die Durchführung einer Heizlastberechnung und eines hydraulischen Abgleichs oder auch die Optimierung bestehender Anlagen, etwa durch den Pumpentausch oder die Anpassung der Regelung. Auch die Einbindung von Fachplanern und Energieberatern ist förderfähig. Zusätzlich können verschiedene Boni genutzt werden, etwa beim Austausch besonders ineffizienter Altanlagen, bei der Umstellung auf erneuerbare Energien oder wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Wichtig ist, dass die Fördermittel in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.
Förderungen
Was ist die BAFA-Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans finanziell. Seit dem 7. August 2024 gelten folgende Förderkonditionen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 % der Beratungskosten, maximal 650 € Zuschuss.
- Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten: 50 % der Beratungskosten, maximal 850 € Zuschuss.
- Wohneigentümergemeinschaften (WEG): Zusätzlicher Zuschuss von 250 €, wenn der Bericht in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel über den Energieberater.
Was ist die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank, die energieeffiziente Neubauten und Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt. Bitte beachten Sie, dass die KfW die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan eingestellt hat. Alternativ können Sie eine Förderung beim BAFA beantragen.
Kann ich BAFA- und KfW-Förderungen kombinieren?
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination von BAFA- und KfW-Förderungen möglich. Ein Energieberater kann Sie dabei unterstützen, die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu identifizieren.
Wie lange habe ich Zeit, mein Vorhaben umzusetzen?
Der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme umzusetzen ist, ist der Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt (für Anträge ab dem 01.01.2024) grundsätzlich 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheides. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.
Ist bei der Förderung jede Leistung einzeln einzureichen?
Nein, ein Antrag kann für alle Leistungen der Gebäudehülle zusammen beantragt werden.
Kann ich die Maßnahmen auch selbst ausführen und dennoch gefördert bekommen?
Ja, tatsächlich werden auch Eigenleistungen gefördert. Hierbei allerdings nur die Materialkosten.
Können Maßnahmen, die nicht beantragt wurden, trotzdem gefördert werden?
Umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, können nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen in der Verwendungsnachweisprüfung nicht angegeben werden.
Ausnahme ist der Wechsel des Wärmeerzeugers zu einem anderen förderfähigen Wärmeerzeuger.
Wie oft ist es bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich einen Antrag für Maßnahmen zu stellen?
Im Falle von Sanierungsvorhaben können nach einem BEG-Fördervorhaben weitere Anträge in den nächsten Kalenderjahren folgen. Dies ist möglich, sofern auf diesem Weg bisher nicht geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt oder bei Förderung über BEG WG/BEG NWG höhere Effizienzhaus-Stufen erreicht werden.
Welche Heizungen können die finanzielle Förderung in Anspruch nehmen?
Klimafreundliche Heizungen, die die 65% Erneuerbare Energie Vorgabe erfüllen! Nähere Details werden im Rahmen der Ausarbeitung der Förderrichtlinie BEG festgelegt.
Energieausweis
Welche Gesetzlichen Veränderungen gibt es bezüglich des EA?
Ab Mai 2026 wird die Effizienzskala des Energieausweises angepasst. Statt der bisherigen Einteilung von A+ bis H gilt künftig eine Skala von A bis G.
Zudem wird die Ausweispflicht ausgeweitet: Künftig ist ein Energieausweis auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen verpflichtend.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Das hängt vom Gebäudetyp ab:
Neubauten → Immer ein Bedarfsausweis (auf Grundlage des fertiggestellten Gebäudes).
Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten → Abhängig vom Baujahr:
- Baujahr bis 1977 → Bedarfsausweis
- Baujahr ab 1978 → Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten → Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wann muss der Energieausweis für Neubauten erstellt werden?
Energieausweise für Neubauten müssen unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Gebäude vermietet oder selbst genutzt wird.
Wer ist von der Pflicht zum Energieausweis befreit?
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Unbebaute Grundstücke
- Gebäude, die abgerissen werden sollen
- Bestimmte Sondergebäude nach GEG
- Immobilien in Zwangsversteigerung
- Ferienhäuser/-wohnungen, die weniger als 4 Monate pro Jahr genutzt werden
Dürfen Energieausweise auch für einzelne Wohnungen ausgestellt werden?
Grundsätzlich nein.
- Energieausweise werden für gesamte Gebäude ausgestellt.
- Ausnahmen: Gemischt genutzte Gebäude, die nach § 106 GEG getrennt zu behandeln sind (Wohn- und Nichtwohngebäudeanteil).
- Eine Ausstellung für einzelne Wohnungen ist nicht vorgesehen.
Was ist bei einem Mischgebäude zu beachten?
Handelt es sich um ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen, gilt:
Beträgt die gewerbliche Fläche mehr als 10 % der Gesamtfläche, sind zwei Energieausweise erforderlich:
- Wohngebäude-Energieausweis für den Wohnteil
- Nichtwohngebäude-Energieausweis für die gewerblich genutzte Fläche
Wann brauche ich einen neuen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Bei Verkauf, Vermietung oder größeren Sanierungen ist ein aktueller Ausweis erforderlich. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans kann dabei helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und somit einen besseren Energieausweis zu erhalten.