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Energieaudit Wir stellen Ihnen Energieaudits rechtssicher aus.

Unternehmen die nicht zu der Gruppe der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU nach EU Definition) gehören haben die gesetzliche Pflicht ein Energieaudit durchführen zu lassen. Das Audit ist alle 4 Jahre zu wiederholen.

Die Durchführungspflicht besteht seit dem 5. Dezember 2015 und basiert auf dem Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) in Verbindung mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Das Audit ist in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten Experten durchzuführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtung.

Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht kann ein Bußgeld bis 50.000 € verhängt werden.

Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder:

  • ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  • ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

Unsere Auditberichte erfüllen nicht nur die formale und gesetzliche Anforderungen, sondern geben auch detaillierte, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Informationen, wie Sie in der Praxis energieeffiziente Maßnahmen umsetzen können.

Wir stellen Ihnen Energieaudits rechtssicher aus.

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