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Energieausweis Wir stellen Ihnen Energieausweise für alle Gebäudearten schnell und rechtssicher aus.

Der Energieausweis muss für alle Wohn und Nichtwohngebäude (mit wenigen Ausnahmen z. B bei denkmalgeschützten Gebäuden), egal ob es sich um Neubau oder Bestandsbau handelt, ausgestellt werden.

Dabei kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Er gilt für das ganze Gebäude und ist nicht auf einzelne Wohnungen bezogen. Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung sind üblicherweise getrennte Ausweise für die Wohnnutzung und den Gewerbebereich auszustellen.

Für den Neubaubereich der Wohngebäude besteht bereits seit 2002 die Pflicht sich einen Bedarfsausweis nach Fertigstellung erstellen zu lassen.

Für Bestandswohngebäude ist es seit dem 01.01.2009 verpflichtend die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises nachzuweisen.

Das Fehlen des Ausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Seit dem Jahr 2014 besteht überdies die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in Vermietungs- oder Verkaufsanzeigen zu veröffentlichen.

Wir stellen Ihnen Energieausweise für alle Gebäudearten schnell und rechtssicher aus.

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